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Schmerztherapie - Medikamentöse Schmerztherapie - Analgetika

I. Analgetika

Grundlagen der Analgetikatherapie
Die Ursache der Schmerzen bestimmt im Einzelfall, welches Analgetikum eingesetzt wird.
Grundsätzliche Unterschiede bestehen zwischen den Behandlungsprinzipien bei akuten und bei chronischen Schmerzen. Bei akut aufgetretenen Schmerzen sind in aller Regel Analgetika nur kurzfristig notwendig. Es kommt v.a. darauf an, schnell eine ausreichende Schmerzlinderung zu erzielen, was in vielen Fällen nur mit intravenösen Analgetikaapplikation möglich ist. Demgegenüber erfordern chronische Schmerzen meistens eine längerfristige Analgetikatherapie, und es ist wichtig, bestimmte Grundregeln bei der Behandlung zu beachten. So sind Medikamente in oraler Darreichungsform zu bevorzugen, die - im Falle von Dauerschmerzen - nicht nach Bedarf, sondern regelmäßig in festen Zeitabständen gegeben werden. Darüber hinaus ist ein Vorgehen nach dem "WHO - Stufenplan"(WHO 1988) zu empfehlen.

Die einzelnen Analgetika können nach verschiedenen Gesichtspunkten klassifiziert und eingeteilt werden.

1. Nichtopioide Analgetika
In dieser Gruppe werden eine Reihe von Substanzen zusammengefaßt, deren Gemeinsamkeit darin besteht, daß sie n i c h t am Opiatrezeptor angreifen.

1.1 Nichtsteroidale Antirheumatika
Typische Einsatzgebiete: Entzündliche Schmerzen, Krebsschmerzen (v.a. Knochenmetastasen).

Die nichtsteroidalen Antirheumatika (NSAR) sind von ihrem chemischen Aufbau her Säuren und haben außer analgetischen und antipyretischen auch starke antiphlogistische Eigenschaften.

2. Opioide
Typische Einsatzgebiete: Akute und chronische Schmerzen, die mit schwächer wirkenden Analgetika nicht zu beherrschen sind.

Unter dem Begriff "Opioide" werden Analgetika zusammengefaßt, die ihre Wirkung durch Bindung an Opiatrezeptoren vornehmlich im Zentralnervensystem, aber auch in der Körperperipherie entfalten.

Indikation: Ganz allgemein bei allen Schmerzzuständen, die mit schwächer wirkenden Analgetika nicht ausreichend zu therapieren sind. Dies können starke Schmerzen im Rahmen einer akut auftretenden Erkrankung sein, wie z.B. ein Herzinfarkt oder ein akutes Abdomen, sowie Schmerzen nach schweren Verletzungen und ausgedehnten operativen Eingriffen. Darüber hinaus sind Opioide aber auch bei chronischen Schmerzen indiziert. Ihr Haupteinsatzgebiet ist dabei der Tumorschmerz. Angesichts der guten Behandlungserfolge bei Krebspatienten werden sie zunehmend aber auch bei "nichtmalignen" Schmerzen verordnet, wenn eine kausale Behandlung nicht möglich ist und/oder mit anderen symptomatischen Therapieverfahren kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden konnte. Beispiele hierfür sind u.a. Phantomschmerzen nach Amputationen, die Zoster-Neuralgie und entzündliche oder degenerative Erkrankungen des Bewegungsapparates (Gostomzyk u. Heller 1990, Porte-noy 1990, Sorge et al. 1991, Taub 1982, Zenz et al. 1990).
Die Entscheidung, welches Opioid in welcher Darreichungsform eingesetzt wird, muß - genau wie bei anderen Analgetika - anhand der konkreten klinischen Situation getroffen werden (McQuay 1989).
 
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