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- Medikamentöse Schmerztherapie - Analgetika
Grundlagen der Analgetikatherapie
Die Ursache der Schmerzen bestimmt im Einzelfall, welches Analgetikum eingesetzt wird.
Grundsätzliche Unterschiede bestehen zwischen den Behandlungsprinzipien bei akuten und bei
chronischen Schmerzen. Bei akut aufgetretenen Schmerzen sind in aller Regel Analgetika nur
kurzfristig notwendig. Es kommt v.a. darauf an, schnell eine ausreichende Schmerzlinderung
zu erzielen, was in vielen Fällen nur mit intravenösen Analgetikaapplikation möglich ist.
Demgegenüber erfordern chronische Schmerzen meistens eine längerfristige Analgetikatherapie,
und es ist wichtig, bestimmte Grundregeln bei der Behandlung zu beachten. So sind Medikamente
in oraler Darreichungsform zu bevorzugen, die - im Falle von Dauerschmerzen - nicht nach
Bedarf, sondern regelmäßig in festen Zeitabständen gegeben werden. Darüber hinaus ist ein
Vorgehen nach dem "WHO - Stufenplan"(WHO 1988) zu empfehlen.
Die einzelnen Analgetika können nach verschiedenen Gesichtspunkten klassifiziert und
eingeteilt werden.
1. Nichtopioide Analgetika
In dieser Gruppe werden eine Reihe von Substanzen zusammengefaßt, deren Gemeinsamkeit
darin besteht, daß sie n i c h t am Opiatrezeptor angreifen.
1.1 Nichtsteroidale Antirheumatika
Typische Einsatzgebiete: Entzündliche Schmerzen, Krebsschmerzen (v.a. Knochenmetastasen).
Die nichtsteroidalen Antirheumatika (NSAR) sind von ihrem chemischen Aufbau her Säuren und haben
außer analgetischen und antipyretischen auch starke antiphlogistische Eigenschaften.
2. Opioide
Typische Einsatzgebiete: Akute und chronische Schmerzen, die mit schwächer
wirkenden Analgetika nicht zu beherrschen sind.
Unter dem Begriff "Opioide" werden Analgetika zusammengefaßt, die ihre Wirkung durch
Bindung an Opiatrezeptoren vornehmlich im Zentralnervensystem, aber auch in der
Körperperipherie entfalten.
Indikation: Ganz allgemein bei allen Schmerzzuständen, die mit schwächer
wirkenden Analgetika nicht ausreichend zu therapieren sind. Dies können starke
Schmerzen im Rahmen einer akut auftretenden Erkrankung sein, wie z.B. ein Herzinfarkt
oder ein akutes Abdomen, sowie Schmerzen nach schweren Verletzungen und ausgedehnten
operativen Eingriffen. Darüber hinaus sind Opioide aber auch bei chronischen Schmerzen
indiziert. Ihr Haupteinsatzgebiet ist dabei der Tumorschmerz. Angesichts der guten
Behandlungserfolge bei Krebspatienten werden sie zunehmend aber auch bei "nichtmalignen"
Schmerzen verordnet, wenn eine kausale Behandlung nicht möglich ist und/oder mit anderen
symptomatischen Therapieverfahren kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden
konnte. Beispiele hierfür sind u.a. Phantomschmerzen nach Amputationen, die
Zoster-Neuralgie und entzündliche oder degenerative Erkrankungen des
Bewegungsapparates (Gostomzyk u. Heller 1990, Porte-noy 1990, Sorge et al. 1991, Taub 1982, Zenz et al. 1990).
Die Entscheidung, welches Opioid in welcher Darreichungsform eingesetzt wird, muß - genau wie
bei anderen Analgetika - anhand der konkreten klinischen Situation getroffen werden
(McQuay 1989).
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